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copyright TrennTek GmbH
Katalog 2017
8 - 5
(3)
Der Käufer/Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer/Besteller
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen
Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur
widerrufen werden, wenn der Käufer/Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4)
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer/Besteller auf unser Eigentum
hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen
Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer/Besteller.
(5)
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ­ insbesondere Zahlungsverzug ­ sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
§ 9 Zahlung
(1)
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden
anzurechnen, wenn wir den Käufer/Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten
und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf
die Hauptleistung anzurechnen.
(2)
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung
erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.
(3)
Gerät der Käufer/Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von
8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger
anzusetzen, wenn der Käufer/Besteller eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens
durch uns ist zulässig.
(4)
Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere er einen
Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn
er Schecks angenommen hat. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung
zu verlangen.
(5) Der Käufer/Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden
oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer/Besteller jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 10 Konstruktionsänderungen
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; wir sind jedoch nicht verpflichtet,
derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
§ 11 Haftung
(1)
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen,
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt insbesondere bei
Beschädigungen und/oder Bruch von bestellereigenem Material, das uns zur Bearbeitung überlassen wurde.
(2)
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren
Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter
sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes
Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer/Besteller gegen solche Schäden abzusichern.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Deutsch
General Terms and Conditions - German